Die Wagenburg – Vom mittelalterlichen Machtsymbol zum vergessenen Denkmal

Burgställe sind faszinierende Orte. Die Mauersteine wurden schon vor langer Zeit abgetragen und forttransportiert. Die einst weitherum sichtbaren Burghügel sind heute von Bäumen überwachsen und das zersetzte Laub füllt die einst tiefen Gräben nach und nach auf. Von den ehemals stolzen Anlagen ist manchmal gerade noch ein Flurname erhalten geblieben. Fassbar sind die abgegangenen Burgen und ihre Besitzer nur noch in den historischen Quellen, wo sie unscheinbare Spuren hinterlassen haben. So auch die Wagenburg in Oberembrach.

Auf zu neuen Gefildendie Burg als Ausgangspunkt der Binnenkolonisation 

Wie häufig bei Burgen liegen auch bei der Wagenburg sowohl die Ursprünge als auch die genauen Umstände der Auflassung im Dunkeln. Der Zürcher Chronist Heinrich Brennwald schrieb im frühen 16. Jahrhundert, sie sei einst als Rodungsburg von Ministerialen der Grafen von Kyburg errichtet worden. Solche Rodungsburgen entstanden in der Phase des Landesausbaus im Hochmittelalter (12./13. Jh.) und dienten als Ausgangspunkte für die Erschliessung bisher noch wenig genutzter Gebiete im Oberen Embrachertal.

Ob die Erbauer der Wagenburg tatsächlich im Auftrag der Kyburger handelten, lässt sich aber nicht nachweisen. Gemäss heutigem Forschungsstand war der Dienstadel unter den Kyburgern nur schwach ausgebildet und die Familien agierten bis zum Tod von Graf Hartmann IV. dem Älteren im Jahr 1264 relativ unabhängig. Es ist darum denkbar, dass es sich bei der Herrschaft Wagenburg zunächst um ein gerodetes Eigengut handelte, das sich erst später in den kyburgischen beziehungsweise habsburgischen Machtbereich einreihte.

Zur Herkunft des Burgnamens wurde die These geäussert, dass das Bestimmungswort «Wagen» seinen Ursprung im mittelhochdeutschen Wort wâge haben könnte, was so viel wie Waage, ungewisser Ausgang oder Wagnis bedeutet. Die Rodung und Urbarmachung neuer Gefilde stellten im hohen Mittelalter zweifellos ein abenteuerliches Unterfangen mit unbestimmtem Ausgang dar. Ob dies aber auch von den Zeitgenossen so wahrgenommen wurde, ist bisher noch nicht erforscht worden. Augenfällig ist, dass der im Namen enthaltene Wagemut dem damals gängigen ritterlichen Ideal der manheit (Tapferkeit) entspricht, wie sie in der höfischen Dichtung und dem Minnesang gerühmt wurde und für den Adelsstand von hoher Bedeutung war.

Die Ruine der Wagenburg in einem Gemälde des Landschaftsmalers Johann Balthasar Bullinger dem Älteren von 1784. Im Hintergrund die Lägern. Bild: Gemeinde Oberembrach, SIK-ISEA 52393.

Edle Ritter und ein geschasster Bürgermeister – die illustren Besitzer der Wagenburg 

Die ersten bekannten Besitzer gehörten zu einer Familie, die sich «von Wagenberg» nannte und in der Person des Ritters Bilgeri I. (von lat. Peregrin, «der Pilger») erstmals 1263 urkundlich erwähnt wird. Um 1300 gingen die Burg und die damit verbundenen Rechte wahrscheinlich als Erbe an das Rittergeschlecht der Herren von Heidegg aus dem heutigen Kanton Luzern über. In deren Besitz verblieb die Burg fast ein Jahrhundert, bis sie um 1452, kurz nach dem Alten Zürichkrieg, von Henmann von Heidegg an Rudolf Meiss aus Zürich verkauft wurde.

Links (hervorgehoben): Wappen der von Wagenberg in der Zürcher Wappenrolle (SNM AG 2760), Mitte: Siegel Peregrins von Wagenberg an einer Verkaufsurkunde von 1284 (StAZH C II 13, Nr. 116), Rechts: Die Wagenburg in der Faksimilie-Ausgabe von Hans Conrad Gygers «Karte des Kantons Zürich aus dem Jahr 1667» von 1967 (GIS-Browser des Kt. ZH, Historische Karte von Hans Conrad Gyger (1667)).

Meiss war Mitglied des Kleinen Rates der Stadt Zürich und von 1435 bis 1438 Bürgermeister. Seine politische Karriere fand jedoch im Vorfeld des Alten Zürichkriegs ein jähes Ende. Seine zurückhaltende Politik gegenüber den Eidgenossen führte dazu, dass er zunächst nicht wieder zum Bürgermeister gewählt und 1440 von seinem Nachfolger sogar in den Wellenberg-Turm, einen 1887 abgetragenen Gefängnisturm in der Limmat, gesperrt wurde. Meiss verabschiedete sich daraufhin aus der Politik und verliess die Stadt. Nach mehreren Wohnsitzwechseln liess sich der streitbare und stets verschuldete Altbürgermeister schliesslich auf der Wagenburg nieder und war wohl ihr letzter Bewohner.

Schiedsspruch im Streit zwischen Rudolf Meiss, «sesshaft zu Wagenburg», und dem Kloster Mariazell am Beerenberg von 1468. Meiss hatte einen alleinigen Besitzanspruch auf die Früchte eines Wallnussbaums im Grenzbereich ihrer Güter erhoben. Das salomonische Urteil des Landvogts Heinrich Stapfer zu Kyburg lautete jedoch: Jede Seite solle den Teil behalten dürfen, der auf seine Seite falle. («[...] und was uff jetweders teile falt das sol sin sin.») Bild: StAZH, C II 16, Nr. 371.

Rechte ohne Pflichten? Die Burg wird zur Nebensächlichkeit 

Danach wurde die Burg mit ihren Gütern zum Spekulationsobjekt und die Besitzer wechselten in rascher Abfolge. 1485 beklagte der Stadtrat von Zürich, dass Bauleute und Bauern «vergangene Schlösser», wie die namentlich erwähnte Wagenburg, nur wegen ihrer Güter kauften und «oed stan» liessen. Dies war im ausgehenden 15. Jahrhundert tatsächlich das Schicksal vieler Burgen. Denn die hohen Kosten für den adlig-ritterlichen Lebensstil, den baulichen Unterhalt und die standesgemässe Ausstattung wurden für viele niederadlige Besitzer auf Dauer untragbar. So wurden viele Burgherrschaften in bequemere und zentralere Residenzen verlegt oder lösten sich auf. Die landwirtschaftlichen Güter mit den zumeist schon verlotterten Herrensitzen gingen dabei meist in bäuerliche Hände über, während die Niedergerichte im Besitz der Obrigkeit verblieben.

Schliesslich gelangte die Wagenburg in den Besitz einer Familie Bosshart, die wohl systematisch alte Burgen wegen ihrer Güter kaufte und auch die Burg Werdegg bei Hittnau, Greifenberg bei Bäretswil und Wolfensberg bei Bauma besass. In welchem Zustand sich die Wagenburg damals befand, lässt sich mangels Quellen nicht mehr feststellen. Die vermutlich bereits baufälligen Gebäude wurden aber offenbar noch für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt. Johannes Stumpf berichtet in seiner Schweizerchronik von 1548 jedenfalls davon, dass erst ein Brand, ausgelöst durch fahrlässiges Verhalten bei der Hanfverarbeitung, die Burg vollständig zerstörte.

Ein brandgefährliches Handwerk  

Die Hanfverarbeitung, wie sie in der Frühen Neuzeit betrieben wurde, umfasste mehrere Arbeitsschritte, von denen eine nicht unerhebliche Brandgefahr ausging. Sie war daher vielerorts obrigkeitlich geregelt. So war beispielsweise das Dörren von Hanf in Häusern und Stuben in vielen Gemeinden bei schwerer Strafe verboten. Gefahr bestand auch beim Hecheln, dem letzten Arbeitsgang vor dem Verspinnen der Fasern zu Fäden und Garnen. Da diese Arbeit vor allem im Herbst und Winter in Innenräumen bei Talglicht durchgeführt wurde, konnte es zu gefährlichen Staubexplosionen kommen. Bei unsachgemässer Lagerung des Hanfs bestand ausserdem das Risiko der Selbstentzündung. Johannes Stumpf bleibt in seiner Überlieferung leider vage und berichtet nur, dass die Burg «durch die weyber mit dem hanff angezündt» worden sei.

Das Monatsbild November in einem Stich von Conrad Meyer von 1663 zeigt unter anderem eine Bäuerin beim Hecheln von Flachs: «Der arbeitsame Baur jetz draeschet dass er schwitzt: Die Baeürin dieser Zeit, meist bey der Haechel sitzt.» Bild: ZB, AZZ 17 : 22.

Nerd-Box für Archäologie-Affine 

Obwohl noch keine archäologischen Ausgrabungen stattgefunden haben, lassen sich mithilfe nichtinvasiver Methoden einige Aussagen zur Gestalt der Burganlage machen.

Die Wagenburg wurde auf einem länglich-runden Geländesporn zwischen zwei steil abfallenden Bachtobeln errichtet. Gegen Osten trennt ein mehr als 5 m tiefer und über 20 m breiter Halsgraben den Burghügel vom Umland ab. Die Länge des Burghügels umfasst ca. 50 m bei einer Breite von bis zu 18 m.

Multidirektionales Hillshademodell mit gut sichtbaren Mauerverläufen sowie einem angedeuteten Halsgraben im Osten der Anlage. Bild: U. Wingenfelder KA Zürich.

Im digitalen Geländemodell lassen sich mehrere rechteckige Grundrisse erkennen, wobei etwa in der Mitte der Anlage ein zweiräumiger Rechteckbau von ca. 15 x 9 m sichtbar ist. Laut einem inventarischen Kurzbericht von Heinrich Zeller-Werdmüller aus dem ausgehenden 19. Jh. war im Osten der Burghügels noch ein Mauerrest mit einer Mauerstärke von ca. 2.30 m vorhanden. Das entspricht dem gängigen Mass für einen mächtigen Wohnturm oder Bergfried.

Aquarell der Ruine Wagenburg aus der Feder eines unbekannten Künstlers zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Die Zeichnung vermittelt einen Eindruck der Beschaffenheit des Mauerwerks. Bild: Schweizerisches Nationalmuseum, LM-38703.

Auf einem Gemälde von Johann Balthasar Bullinger dem Älteren aus dem Jahr 1784 ist ein Turm noch in beachtlicher Höhe erhalten. Das Gemälde zeigt ein lagenhaft geschichtetes Zweischalenmauerwerk aus mittelformatigen Hausteinquadern in regelmässigem Verband. Die Radierung eines unbekannten Künstlers zu Beginn des 19. Jh. zeigt aufgehendes Mauerwerk ebenfalls in regelmässig, lagenhaftem Verband, jedoch aus eher grossformatigen Hausteinquadern. Wahrscheinlich wurden die Quader aus dem lokal vorhandenen Sandstein gehauen. Der Mauergusskern, der bei einer Geländebegehung begutachtet werden konnte, besteht aus klein- bis mittelformatigen Geröllen.

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Verfasst von:

Manuel Walser

Manuel Walser

Manuel Walser ist Mittelalterarchäologe und Historiker. Bei der Kantonsarchäologie Zürich betreut er als technischer und wissenschaftlicher Mitarbeiter die Umsetzung grossflächiger Bodenprojekte.

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