1. Was macht ein Gebäude zu einem Denkmal?

Das Planungs- und Baugesetz hält fest: Denkmäler sind «wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche», es sind Bauten, «die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitprägen».

Das Scheibenhochhaus «Zelgli» in Schlieren ist ein gut erhaltener architektur-, sozial- und ortsgeschichtlicher Zeuge der Nachkriegszeit im Limmattal. Architekten: Venosta + Bavierea. Foto: Raphael Sollberger.

2. Gibt es verschiedene Inventare?

Es wird unterschieden zwischen kommunal (für die Gemeinde) bedeutenden und überkommunal (für den Kanton) bedeutenden Denkmälern. Deshalb führen sowohl die Gemeinden als auch der Kanton Inventare. Für kommunale Denkmäler ist das Bauamt der jeweiligen Gemeinde, für überkommunale die kantonale Denkmalpflege zuständig.

Fällt als über die Region hinaus bedeutendes Denkmal in die Zuständigkeit des Kantons: Das Kraftwerk Eglisau-Glattfelden, erbaut zwischen 1915 und 1920. Foto: Laetitia Zenklusen, Kantonale Denkmalpflege.

3. Wie alt muss ein Gebäude sein, um zum Denkmal zu werden?

Um beurteilen zu können, ob ein Gebäude ein wichtiger Zeuge einer vergangenen Epoche ist, soll mindestens eine Generation zwischen den Beurteilenden und den zu beurteilenden Objekten liegen. Die kantonale Denkmalpflege berücksichtigt daher aktuell Bauten, die bis 1980 erstellt wurden.

Das Postbetriebszentrum in Schlieren ist ein herausragendes Beispiel für Schweizer High-Tech-Architektur der 1970er-Jahre. Foto: Anne Lauer, Kantonale Denkmalpflege.

4. Wie läuft das Ganze ab?

Die kantonale Denkmalpflege führt umfassende Archiv- und Literaturrecherchen durch. Sie besichtigt die in Frage kommenden Bauten vor Ort und vergleicht sie über den Kanton hinweg. In den meisten Fällen genügt ein Augenschein von aussen. Wenn Begehungen privater Innenräume oder Gärten notwendig sind, kontaktiert die kantonale Denkmalpflege die Eigentümerinnen und Eigentümer und vereinbart mit ihnen einen Besichtigungstermin. Die Ergebnisse werden für jedes Denkmal in einem Inventarblatt festgehalten.

Siedlung Wyler in Embrach aus dem Jahr 1972. Architekt: Manuel Pauli. Foto: Laetita Zenklusen, Kantonale Denkmalpflege.

5. Wer entscheidet, ob ein Gebäude ein Denkmal ist oder nicht?

Nach Abschluss der Inventarisierungsarbeiten schlägt die kantonale Denkmalpflege eine Auswahl von Bauten zur Aufnahme ins Inventar vor. Zu diesem Zweck fertigt sie einheitliche Inventarblätter an. Diese werden den Gemeinden, den regionalen Planungsverbänden sowie der kantonalen Denkmalpflegekommission zur Anhörung vorgelegt. Den Entscheid über die Aufnahme ins Inventar trifft das Amt für Raumentwicklung.

Gute erhaltene Altbauten aus dem Jahr 1711 in Wädenswil. Foto: Kantonale Denkmalpflege.

6. Welche rechtliche Wirkung hat eine Inventaraufnahme?

Mit der Aufnahme ins Inventar wird ein Gebäude nicht unter Schutz gestellt, sondern eine Schutzvermutung festgehalten. Bauvorhaben, die überkommunale Denkmalschutzobjekte betreffen, werden der kantonalen Denkmalpflege zur Beurteilung zugestellt. Falls das Bauvorhaben den vermuteten Schutzcharakter beeinträchtigt, muss die Schutzwürdigkeit definitiv abgeklärt werden. Den Entscheid über eine Unterschutzstellung trifft die Baudirektion. Unterschutzstellungen erfolgen in der Regel einvernehmlich.

Übrigens: Fachleute der kantonalen Denkmalpflege bieten Eigentümerinnen und Eigentümern von überkommunal bedeutenden Denkmälern unentgeltliche Bauberatung an. Sie helfen dabei, bewilligungsfähige Bauprojekte zu erarbeiten.

Das ehemalige Doppelbauernhaus in Zell aus dem Jahr 1680 wurde 2013 umfassend renoviert. Foto: Karl Fülscher.

7. Ist mein Haus ein Denkmal?

Das können Sie ganz einfach herausfinden: Die Inventare sind öffentlich. Die überkommunalen Denkmalschutzobjekte sind im GIS-Browser des Kantons verzeichnet. Dort sind auch die Inventarblätter aus den Planungsregionen Knonaueramt, Furttal und Limmattal als PDF abrufbar. Die Inventarblätter stehen auch auf der Website der kantonalen Denkmalpflege zur Verfügung. Das kommunale Inventar der Stadt Zürich finden Sie hier, das der Stadt Winterthur hier.

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